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Gestaltungssatzung
der Stadt Schwetzingen

Um langfristig den historischen Stadtkern von Schwetzingen in seiner Ursprünglichkeit zu erhalten, sowie aufgrund der doch sehr unterschiedlichen Interessen und Blickwinkel bei der Gestaltung von Gebäuden, hat sich die Stadt Schwetzingen für die Erstellung einer Gestaltungssatzung entschlossen.

Mit einem solchen “Instument” wird sichergestellt, dass alle zukünftigen Um-, An und Neubauten im Rahmen dieser Satzung ausgeführt werden. Diese Satzung regelt alle, an einem Gebäude nach aussen relevanten Gestaltungen. Angefangen an der Dachform, über Gauben, Vorbauten, Öffnungen, Gesimse und natürlich auch die Farben an diesen Gebäuden, die einen ganz entscheidenden Faktor bei der Gestaltung darstellen.

In diesem Punkt können und möchten wir Ihnen helfen, im Rahmen dieser Satzung die Farbgestaltung für Ihr Haus vorzunehmen. Für Sie übernehmen wir auch gerne die Formalitäten für die Genehmigung der Farbtöne bei dem Baurechtsamt Schwetzingen.

Unter den nachfolgend aufgeführten Links, haben Sie die Möglichkeit näheres über diese Satzung in Erfahrung zu bringen, sowie einige Zusatzinformationen über den Standort von historischen Gebäuden.

Gestaltungssatzung Innenstadt Schwetzingen

Lageplan mit Geltungsbereich

Lageplan mit Höchstgrenzen der Gebäudehöhen

Denkmäler des Mittelalters.

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